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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/24 89/10/0251 3Stammrechtssatz
Mit dem Vorbringen, die bel Beh wende in ihren Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt verschiedene Maßstäbe an, kann eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht geltend gemacht werden. Für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist allein maßgebend, ob die mit ihm getroffene Entscheidung dem Gesetz entspricht oder nicht.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040210.X04Im RIS seit
11.07.2001