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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StrSchG 1969 §11;Rechtssatz
Besteht die Möglichkeit, daß die durch eine Auflage iSd § 11 StrSchG verursachten Kosten dem Betreiber einer Strahleneinrichtung unter Umständen nicht ersetzt werden, so folgt daraus trotzdem nicht die Unzulässigkeit der Auflage, da das Gesetz die Zulässigkeit von Vorschreibungen nicht an die Voraussetzung der Überwälzbarkeit der damit verbundenen Kosten knüpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110184.X05Im RIS seit
11.07.2001