RS Vwgh 1994/11/23 91/13/0259

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs2 lita;
BAO §4 Abs2 litb;
KO §46 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt iSd § 46 Abs 1 Z 2 KO fällt zeitlich mit dem Entstehen des Abgabenanspruches zusammen. Der Abgabenanspruch entsteht sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit er nicht schon im Wege von Vorauszahlungen früher entstanden ist (Hinweis E 13.11.1985, 85/13/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130259.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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