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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §4 Abs2 lita;Rechtssatz
Der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt iSd § 46 Abs 1 Z 2 KO fällt zeitlich mit dem Entstehen des Abgabenanspruches zusammen. Der Abgabenanspruch entsteht sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit er nicht schon im Wege von Vorauszahlungen früher entstanden ist (Hinweis E 13.11.1985, 85/13/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130259.X01Im RIS seit
20.11.2000