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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Abgesehen von der Bestimmung des § 4 BAO, die das Entstehen des Abgabenanspruches ausdrücklich regelt, lassen sich die Geschäftsvorfälle, die letztlich in ihrer Gesamtheit der Einkommensteuerbemessung und der Gewerbesteuerbemessung zugrunde zu legen sind, nicht als Einzelgeschehnisse erfassen, die sich zur Gänze entweder vor oder nach der Konkurseröffnung ereignen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130259.X03Im RIS seit
20.11.2000