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21/01 HandelsrechtNorm
BewG 1955 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes, zu denen auch § 14 BewG gehört, gelten gemäß § 1 Abs 1 BewG grundsätzlich auch für die Einkommensteuer; dies jedoch nur insoweit, als sich nicht aus einkommensteuerlichen Vorschriften etwas anderes ergibt. Letzteres trifft auf den Inhalt des Begriffes Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu (Hinweis E 21.12.1993, 89/14/0289).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X01Im RIS seit
14.01.2002