RS Vwgh 1994/11/23 91/13/0111

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z3;

Rechtssatz

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Eine Abzinsung dieses Betrages kommt nicht in Betracht, es sei denn, in der Verbindlichkeit wären Zinsenkomponenten enthalten, die nämlich in Wahrheit nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit darstellen, sondern als laufender Zinsenaufwand zu berücksichtigen sind (Hinweis E 14.1.1986, 85/14/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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