RS Vwgh 1994/11/23 91/13/0111

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z3;
HGB §203 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erwerber als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes übernimmt (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch/3, Textziffer 53 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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