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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erwerber als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes übernimmt (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch/3, Textziffer 53 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X03Im RIS seit
14.01.2002