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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Entsteht die Einkommensteuerschuld und Gewerbeschuld (abzüglich der Vorauszahlungen) NACH dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung, so handelt es sich hiebei um Masseforderungen, für deren fristgerechte Entrichtung der Masseverwalter zu sorgen hat (Hinweis E 25.1.1989, 88/13/0181). Kommt der Masseverwalter einer solchen Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Vorschreibung von Säumniszuschlägen zu Recht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130259.X02Im RIS seit
20.11.2000