RS Vwgh 1994/11/24 93/16/0146

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Veröffentlicht am 24.11.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §7;

Rechtssatz

Ein Vergessen, wie dies in der Berufung geltend gemacht worden ist, kann durch verschiedene Umstände (pathologisch, durch psychischen Schock) verursacht sein (Hinweis E 4.3.1986, 84/14/0064). (Hier Vorbringen des Beschuldigten, er habe bedingt durch die Trauer um den Tod des Bruders vergessen, Edelsteine zu deklarieren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160146.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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