RS Vwgh 1994/11/24 94/16/0182

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Veröffentlicht am 24.11.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art9;
VwRallg;

Rechtssatz

Zu den durch Art 9 B-VG rezipierten allgemein anerkannten Regeln des

Völkerrechts gehört vor allem der Grundsatz der Vertragstreue. Es müssen daher die innerstaatlichen Rechtsnormen so ausgelegt werden, daß sie mit den zwischenstaatlichen Verpflichtungen Österreichs nicht in Widerspruch geraten (Hinweis Klecatsky/Morscher, Das österreichische Bundesverfassungsrecht3, E 3 zu Art 9 B-VG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160182.X02

Im RIS seit

03.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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