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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/06 92/16/0075 6Stammrechtssatz
Gemäß § 2 Z 1, § 6 Abs 1 Z 4 KVG unterliegt der Steuer der Erwerb von Anteilen der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, wenn zu den Komplementären eine Kapitalgesellschaft gehört, durch den Ersterwerber. Unter Bedachtnahme auf die Generalklausel des § 4 BAO entsteht die Gesellschaftsteuerschuld mit dem Erwerb der Gesellschaftsrechte, der nur im Fall des § 2 und des § 3 HGB mit dem Zeitpunkt der Eintragung der KG in das Handelsregister zusammenfällt, bei natürlichen Handelsgewerben jedoch schon mit der früheren Aufnahme der Geschäfte gegeben ist (Hinweis Arnold, Gebühren und Verkehrssteuern in Kastner-Stoll, Die GmbH § Co KG im Handels-, Gewerbe- und Steuerrecht2, 181).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160188.X01Im RIS seit
11.06.2001