RS Vwgh 1994/11/24 92/16/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1994
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §4;
HGB §2;
HGB §3;
KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/06 92/16/0075 6

Stammrechtssatz

Gemäß § 2 Z 1, § 6 Abs 1 Z 4 KVG unterliegt der Steuer der Erwerb von Anteilen der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, wenn zu den Komplementären eine Kapitalgesellschaft gehört, durch den Ersterwerber. Unter Bedachtnahme auf die Generalklausel des § 4 BAO entsteht die Gesellschaftsteuerschuld mit dem Erwerb der Gesellschaftsrechte, der nur im Fall des § 2 und des § 3 HGB mit dem Zeitpunkt der Eintragung der KG in das Handelsregister zusammenfällt, bei natürlichen Handelsgewerben jedoch schon mit der früheren Aufnahme der Geschäfte gegeben ist (Hinweis Arnold, Gebühren und Verkehrssteuern in Kastner-Stoll, Die GmbH § Co KG im Handels-, Gewerbe- und Steuerrecht2, 181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160188.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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