RS Vwgh 1994/11/24 92/16/0188

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Veröffentlicht am 24.11.1994
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Abs1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Annahme, bei einer fiktiven Kapitalgesellschaft entstehe die Steuerschuld wie bei einer (normalen) GmbH erst mit Registrierung, ist zu erwidern, daß eine KG eine Personengesellschaft bleibt, auch wenn sie "fiktiv als Kapitalgesellschaft" gilt; das KVG schafft (selbstverständlich) keine gesonderten Regelungen über das Entstehen dieser Gesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160188.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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