Norm
KVG 1934 §2 Abs1;Rechtssatz
Der Annahme, bei einer fiktiven Kapitalgesellschaft entstehe die Steuerschuld wie bei einer (normalen) GmbH erst mit Registrierung, ist zu erwidern, daß eine KG eine Personengesellschaft bleibt, auch wenn sie "fiktiv als Kapitalgesellschaft" gilt; das KVG schafft (selbstverständlich) keine gesonderten Regelungen über das Entstehen dieser Gesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160188.X03Im RIS seit
11.06.2001