RS Vwgh 1994/11/24 89/16/0050

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Veröffentlicht am 24.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
BAO §6 Abs1;
GrEStG 1955 §17;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde darf sich bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerschuld NICHT entrichten soll (Hinweis: E 23.6.1983, 16/3023/80; und E 24.5.1991, 90/16/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989160050.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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