RS Vwgh 1994/11/25 94/02/0421

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §41 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten sichert zwar die Zustellung von Bescheiden, nicht aber den Zugriff auf die Person zur allfälligen Durchsetzung fremdenpolizeilicher Maßnahmen (hier: Schubhaft).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020421.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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