RS Vwgh 1994/11/25 93/02/0201

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GVG Stmk 1983 §23 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0019 2

Stammrechtssatz

Nur ausnahmsweise werden subjektive Rechte des Miteigentümers begründet, was insbesondere in Ansehung des Versagungstatbestandes des § 7 Z 7 GVG der Fall ist. Der Miteigentümer hat aber keinen Anspruch darauf, daß die Beh § 4 Abs 1 und § 7 Z 1 und 5 Stmk GVG 1983 richtig anwendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020201.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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