RS Vwgh 1994/11/25 94/02/0070

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §13a;
AVG §39 Abs2;
StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur Begründung seines Antrages tauglich ist; die Manuduktionspflicht der Behörde gemäß § 13a AVG bezieht sich nicht auf inhaltliches Vorbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020070.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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