RS Vfgh 1990/6/27 B1290/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1990
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §64 Abs1 Z1 litf

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Ersatz der Barauslagen mangels Glaubhaftmachung des Anspruchs

Rechtssatz

Der Antragsteller hat trotz Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes weder Belege für die behaupteten Barauslagen vorgelegt noch auch nur eine Aufgliederung vorgenommen. Wird selbst ein solches Mindestmaß an Glaubhaftmachung unterlassen, fehlt es an einer Voraussetzung für den Zuspruch der Barauslagen nach der zitierten Gesetzesstelle.

Entscheidungstexte

  • B 1290/88
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.06.1990 B 1290/88

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1290.1988

Dokumentnummer

JFR_10099373_88B01290_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten