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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Abweisung eines Antrags auf Ersatz der Barauslagen mangels Glaubhaftmachung des AnspruchsRechtssatz
Der Antragsteller hat trotz Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes weder Belege für die behaupteten Barauslagen vorgelegt noch auch nur eine Aufgliederung vorgenommen. Wird selbst ein solches Mindestmaß an Glaubhaftmachung unterlassen, fehlt es an einer Voraussetzung für den Zuspruch der Barauslagen nach der zitierten Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1290.1988Dokumentnummer
JFR_10099373_88B01290_01