RS Vwgh 1994/11/25 94/02/0225

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §5a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Arbeiten in Gastgewerbebetrieben fallen auch dann nicht unter § 5a Abs 1 Z 2 KJBG, wenn sie ihrer Art nach typischerweise in einem Haushalt anfallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020225.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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