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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bekämpft der Beschuldigte die Beweiswürdigung der belangten Behörde zum Schuldspruch (hier hinsichtlich der Feststellung, er habe die Untersuchung seiner Atemluft auf deren Alkoholgehalt verweigert) und die Strafbemessung, so tut er damit nicht dar, daß die Entscheidung über seine Beschwerde von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (iSd § 33a VwGG) abhinge.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020403.X01Im RIS seit
12.06.2001