RS Vwgh 1994/11/25 94/02/0403

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §19;
VwGG §33a;

Rechtssatz

Bekämpft der Beschuldigte die Beweiswürdigung der belangten Behörde zum Schuldspruch (hier hinsichtlich der Feststellung, er habe die Untersuchung seiner Atemluft auf deren Alkoholgehalt verweigert) und die Strafbemessung, so tut er damit nicht dar, daß die Entscheidung über seine Beschwerde von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (iSd § 33a VwGG) abhinge.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020403.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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