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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/12 93/05/0157 3Stammrechtssatz
§ 46 Abs 3 OÖ BauO 1976 räumt dem Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht hinsichtlich des Abfließens atmosphärischer Niederschläge ein (Hinweis E 28.9.1982, 82/05/0070). Hinsichtlich der Beseitigung der Niederschlagswässer von baulichen Anlagen steht den Nachbarn jedoch insoweit ein subjektiv-öffentliches Recht zu, als damit Immissionen auf ihr Grundstück zur Debatte stehen (Hinweis E 15.5.1990, 90/05/0068).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050139.X07Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009