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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Besteht iSd § 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 die Möglichkeit, daß durch ein Bauvorhaben Belästigungen des Nachbarn eintreten, die das örtlich zumutbare Maß übersteigen, dann kommt dem betroffenen Eigentümer dieses Grundstückes Parteistellung zu und er kann die Erteilung entsprechender Auflagen fordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050148.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009