RS Vwgh 1994/11/29 92/05/0148

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §62 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Besteht iSd § 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 die Möglichkeit, daß durch ein Bauvorhaben Belästigungen des Nachbarn eintreten, die das örtlich zumutbare Maß übersteigen, dann kommt dem betroffenen Eigentümer dieses Grundstückes Parteistellung zu und er kann die Erteilung entsprechender Auflagen fordern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992050148.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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