RS Vwgh 1994/11/29 89/14/0230

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Ein Betrieb kann zwar aus mehreren Betriebsstätten bestehen, für die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist es aber unerheblich, welcher Betriebsstätte sie zuzurechnen sind. Dies gilt auch für im Ausland gelegene Betriebsstätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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