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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Ein Betrieb kann zwar aus mehreren Betriebsstätten bestehen, für die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist es aber unerheblich, welcher Betriebsstätte sie zuzurechnen sind. Dies gilt auch für im Ausland gelegene Betriebsstätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X02Im RIS seit
13.06.2001