RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0095

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
AVG §52;
BAO §166;
BAO §177;

Rechtssatz

Ein tauglicher Beweisantrag bedarf der Anführung eines entsprechenden Beweisthemas, also jener Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit nur mit Hilfe eines Sachverständigen auf Grund dessen besonderen Fachwissens überprüft werden kann.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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