Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §46;Rechtssatz
Ein tauglicher Beweisantrag bedarf der Anführung eines entsprechenden Beweisthemas, also jener Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit nur mit Hilfe eines Sachverständigen auf Grund dessen besonderen Fachwissens überprüft werden kann.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140095.X02Im RIS seit
20.11.2000