RS Vwgh 1994/11/29 92/05/0148

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/05/0102 5 VwSlg 13301 A/1990

Stammrechtssatz

Die Messung des Grundgeräuschpegels dient der Feststellung tatsächlicher Verhältnisse, die zwar im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, nicht aber im baubehördlichen Bewilligungsverfahren nach der Wr BauO als Vergleichsgrundlage herangezogen werden müssen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete DiversesBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992050148.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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