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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Anrainer besitzt ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß für ein im Hinblick auf die damit verbundenen Immisssionen in einer bestimmten Widmungskategorie unzulässiges Bauvorhaben keine Baubewilligung erteilt wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050205.X01Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012