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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Stellt die Behörde der zu ladenden Person ausdrücklich die Entsendung eines Vertreters frei, ist es rechtswidrig, ihr die zwangsweise Vorführung für den Fall anzudrohen, daß sie der Ladung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht Folge leisten sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050246.X03Im RIS seit
21.12.2001Zuletzt aktualisiert am
08.03.2011