RS Vwgh 1994/11/29 94/05/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;

Rechtssatz

Stellt die Behörde der zu ladenden Person ausdrücklich die Entsendung eines Vertreters frei, ist es rechtswidrig, ihr die zwangsweise Vorführung für den Fall anzudrohen, daß sie der Ladung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht Folge leisten sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050246.X03

Im RIS seit

21.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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