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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, daß die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen (Hinweis E 26.2.1992, 91/01/0191).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200036.X04Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011