Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Stellungnahme zu Rechtsfragen durch den Sachverständigen ist für die Behörde unbeachtlich. Aus einer solchen Stellungnahme kann aber noch keine Parteilichkeit abgeleitet werden.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050139.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009