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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 4 (hier ist § 16 Abs 8 OÖ ROG betroffen)Stammrechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).
Schlagworte
Beweismittel unzuständige BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050239.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009