RS Vwgh 1994/11/29 94/05/0239

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
BauRallg;
ROG OÖ 1972 §16 Abs8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 4 (hier ist § 16 Abs 8 OÖ ROG betroffen)

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).

Schlagworte

Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050239.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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