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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es ist nicht zu erkennen, inwiefern durch die Vereinigung von Grundstücken, auf denen ein Bauvorhaben ausgeführt werden soll, im Baurecht verankerte subjektive öffentliche Nachbarrechte verletzt sein könnten, wenn man bedenkt, daß sich die Grundstücke, deren Vereinigung geplant ist, innerhalb eines Gebietes mit der Flächenwidmungs Bauland-Kerngebiet iSd § 16 Abs 1 Z 2 NÖ ROG 1976 befinden, und offensichtlich keine Vorschriften des Bebauungsplanes der Vereinigung der Grundstücke entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050122.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009