RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0121

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z4;
EStG 1988 §26 Z4;

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige zwei Arbeitsstätten, davon eine in seiner Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und der anderen Arbeitsstätte nicht zur Dienstfahrt (Hinweis:

Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 95 zu § 16; E 21.5.1969, 911/68, VwSlg 3915 F/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140121.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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