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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerden der Eltern des ASt ändert nichts daran, daß die Ausdehnung der Asylgewährung gemäß § 4 AsylG 1991 auf den ASt voraussetzt, daß einem Elternteil bereits Asyl gewährt worden ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200595.X01Im RIS seit
20.11.2000