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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Anrainer hat das Recht, im Baubewilligungsverfahren jene Einwendungen vorzubringen, die gegen die Bewilligung der Grundabteilung (hier: Vereinigung) der Grundstücke, auf welchen das betreffende Bauvorhaben ausgeführt werden soll, sprechen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050122.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009