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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Fortbildungskosten als Werbungskosten kommt es nicht darauf an, ob die Fortbildungskosten unvermeidbar sind oder freiwillig auf sich genommen werden, wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen (Hinweis: E 21.10.1986, 84/14/0037; E 26.6.1990, 89/14/0106; E 22.3.1991, 87/13/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140215.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014