RS Vwgh 1994/11/29 90/14/0215

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §34 Abs7;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung von Fortbildungskosten als Werbungskosten kommt es nicht darauf an, ob die Fortbildungskosten unvermeidbar sind oder freiwillig auf sich genommen werden, wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen (Hinweis: E 21.10.1986, 84/14/0037; E 26.6.1990, 89/14/0106; E 22.3.1991, 87/13/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140215.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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