RS Vwgh 1994/11/29 94/05/0246

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0003 E 17. September 1982 VwSlg 10819 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die im § 19 Abs 3 AVG 1950 vorgesehenen Zwangsmittel (Verhängung von Zwangsstrafen oder Vorführung) sind nur dann zulässig, wenn die Behörde dem Geladenen nicht die Entsendung eines Vertreters freigestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050246.X02

Im RIS seit

21.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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