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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Rechtssatz
Hat sich der Fremde die Berechtigung zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet durch die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe verschafft, so ist die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet nicht in gleicher Weise zu berücksichtigen wie in Fällen, in denen der Aufenthalt nicht durch das Eingehen einer sogenannten Scheinehe erreicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180898.X01Im RIS seit
20.11.2000