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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ist die Behörde bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bei der Interessenabwägung ohnedies von einer intensiven familiären Bindung des Fremden zu seiner Ehegattin ausgegangen, so führt die nachträglich bekanntwerdende Schwangerschaft der Ehefrau zu keiner derartigen Verstärkung der Intensität der familiären Bindungen des Fremden iSd § 20 Abs 1 Z 2 FrG 1993, daß die Behörde im Fall der Kenntnis dieser Tatsache einen im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid erlassen hätte.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180502.X01Im RIS seit
20.11.2000