RS Vwgh 1994/12/1 93/18/0502

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Veröffentlicht am 01.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
FrG 1993 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ist die Behörde bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bei der Interessenabwägung ohnedies von einer intensiven familiären Bindung des Fremden zu seiner Ehegattin ausgegangen, so führt die nachträglich bekanntwerdende Schwangerschaft der Ehefrau zu keiner derartigen Verstärkung der Intensität der familiären Bindungen des Fremden iSd § 20 Abs 1 Z 2 FrG 1993, daß die Behörde im Fall der Kenntnis dieser Tatsache einen im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid erlassen hätte.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180502.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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