Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §1 Z3;Rechtssatz
Wird eine Schiwerkstätte/Lagerraum von Arbeitnehmern betreten, um Gegenstände zu holen oder kurze Arbeiten bei Reparaturen vorzunehmen (die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt ca zehn Minuten täglich) handelt es sich um einen "sonstigen Betriebsraum" iSd § 1 Z 3 AAV.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180067.X02Im RIS seit
20.11.2000