RS Vwgh 1994/12/7 91/13/0171

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Veröffentlicht am 07.12.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §47 Abs3;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde zieht aus der Mitteilung der Besoldungsstelle einer Universität, daß die Kollegiengeldabgeltungen und Prüfungstaxen nicht lohnsteuerpflichtig, sondern einkommensteuerpflichtig seien, zu Recht den Schluß, daß die Tätigkeit des Abgabepflichtigen, für die er diese Entgelte bezogen hat, iZm seiner selbständigen unterrichtenden Tätigkeit als Lehrbeauftragter und nicht mit seiner ebenfalls unterrichtenden Tätigkeit als Dienstnehmer stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130171.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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