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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde zieht aus der Mitteilung der Besoldungsstelle einer Universität, daß die Kollegiengeldabgeltungen und Prüfungstaxen nicht lohnsteuerpflichtig, sondern einkommensteuerpflichtig seien, zu Recht den Schluß, daß die Tätigkeit des Abgabepflichtigen, für die er diese Entgelte bezogen hat, iZm seiner selbständigen unterrichtenden Tätigkeit als Lehrbeauftragter und nicht mit seiner ebenfalls unterrichtenden Tätigkeit als Dienstnehmer stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130171.X02Im RIS seit
11.07.2001