RS Vwgh 1994/12/7 94/13/0154

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Veröffentlicht am 07.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/23 94/13/0182 4

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Notwendigkeit der Bezahlung des Kirchenbeitrages eines Abgabepflichtigen, der evangelischer Pfarrer und Religionslehrer ist, zur Erhaltung seines Berufes. Ein allfälliger Amtsverlust droht nicht wegen der Nichtentrichtung des Kirchenbeitrages, sondern allenfalls wegen der mangelnden Eignung für das Amt, wobei die Gründe dafür in der anzuzweifelnden persönlichen Überzeugung des Abgabepflichtigen, die in der Privatsphäre verursacht ist (fehlendes religiöses Bekenntnis) liegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130154.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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