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L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
ABGB §1451;Rechtssatz
Eine Verjährung ist im Steiermärkischen Landesgesetz vom 8.4.1921 betreffend Neuordnung und Sicherung der auf Grund des kaiserlichen Patentes vom 5.7.1853, RGBl Nr 130, regulierten Forstproduktenbezugsrechte und Weiderechte (LGBl Nr 1922/237) nicht vorgesehen. Das Gesetz LGBl Nr 1922/237 hat für Veränderungen an Einforstungsrechten - einschließlich ihres Erlöschens - eine abschließende Regelung getroffen, neben der - anders als nach dem kaiserlichen Patent aus dem Jahre 1853 - für die Anordnung von Bestimmungen des ABGB über die Verjährung kein Raum mehr blieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070039.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014