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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Mit dem bloßen Hinweis auf eingetretene Bonitätsverschlechterungen bei sechs Prozent der Abfindungsflächen wird der behauptete Abfall des erzielbaren Betriebserfolges nicht einsichtig dargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070073.X05Im RIS seit
20.11.2000