RS Vwgh 1994/12/13 92/07/0073

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf eingetretene Bonitätsverschlechterungen bei sechs Prozent der Abfindungsflächen wird der behauptete Abfall des erzielbaren Betriebserfolges nicht einsichtig dargestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070073.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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