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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Die Vorschriften der Verfahrensgesetze über Rechtsmittel sind dort nicht anzuwenden, wo Organisationsvorschriften von Selbstverwaltungskörpern die Anrufung der Streitschlichtungsbehörde als Teil ihres Organisationsrechtes anders regeln. (hier Anrufung der Agrarbehörden durch ein Mitglied einer Agrargemeinschaft in Form eines Einspruches gegen einen Vollversammlungsbeschluß)
Schlagworte
InstanzenzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070171.X04Im RIS seit
11.07.2001