RS Vwgh 1994/12/13 91/07/0130

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111a;

Rechtssatz

Nach der Regierungsvorlage zur WRGNov 1990 (1152 Blg NR 17 GP) sollte § 111a WRG 1959 die gesetzliche Deckung für die von der Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts für zulässig erklärte Verfahrensaufspaltung bei Großprojekten schaffen; das ändert aber nichts daran, daß bei Beurteilung von Großprojekten in erster Linie vom Wortlaut des § 111a WRG 1959 auszugehen ist und nicht unbesehen die frühere Judikatur zur Verfahrensaufspaltung herangezogen werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070130.X03

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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