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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht primärer Zweck einer Agrargemeinschaft, aus den Erlösen der ihrer Vollversammlung durch die Satzung eingeräumten Möglichkeiten der Veräußerung von Grundstücken Einnahmen zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070193.X02Im RIS seit
20.11.2000