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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0365Rechtssatz
Das Fehlen einer Bestrafung wegen Verkehrsdelikten ist für die Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung iSd § 75a Abs 1 KFG nicht ausschlaggebend, weil beim Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern nicht die Frage der Erfüllung der charakterlichen Voraussetzungen für das Lenken von Motorfahrrädern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr betroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110364.X03Im RIS seit
03.04.2001