RS Vwgh 1994/12/13 94/11/0364

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §75a Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0365

Rechtssatz

Das Fehlen einer Bestrafung wegen Verkehrsdelikten ist für die Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung iSd § 75a Abs 1 KFG nicht ausschlaggebend, weil beim Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern nicht die Frage der Erfüllung der charakterlichen Voraussetzungen für das Lenken von Motorfahrrädern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr betroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110364.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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