RS Vwgh 1994/12/13 91/07/0098

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs2 litc;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2110/60 E 28. September 1961 RS 2

Stammrechtssatz

Eine seinerzeit erteilte gewerberechtliche Genehmigung der Betriebsanlage befreit nicht von der im WRG 1959 festgelegten Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, daß im Wege von Sickergruben keine das Grundwasser verunreinigenden Stoffe in den Boden gelangen, oder daß für eine in dieser Art stattfindende Verunreinigung die wasserrechtliche Bewilligung erwirkt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070098.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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