Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs2 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2110/60 E 28. September 1961 RS 2Stammrechtssatz
Eine seinerzeit erteilte gewerberechtliche Genehmigung der Betriebsanlage befreit nicht von der im WRG 1959 festgelegten Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, daß im Wege von Sickergruben keine das Grundwasser verunreinigenden Stoffe in den Boden gelangen, oder daß für eine in dieser Art stattfindende Verunreinigung die wasserrechtliche Bewilligung erwirkt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070098.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011