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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §2 Z3;Rechtssatz
Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei GebührenfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070051.X02Im RIS seit
06.12.2001Zuletzt aktualisiert am
21.08.2014