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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit VfGG §82 Abs1Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als aussichtslos wegen Versäumung der BeschwerdefristRechtssatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen ein Schreiben der Finanzlandesdirektion als aussichtslos wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG; bei diesem Ergebnis kein Eingehen mehr auf die Frage des Bescheidcharakters des fraglichen Schreibens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B674.1990Dokumentnummer
JFR_10099076_90B00674_01