RS Vwgh 1994/12/14 94/03/0149

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/03/0204

Rechtssatz

Eine sonstige Unterkunft ist eine nicht als Wohnung zu qualifizierende Unterkunft (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0317; hier: Schuppen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030149.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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